Die neue Kleinfeuerungsanlagenverordnung 1. BlmSchV
Feuerungsanlagen mit veralteter Technik setzen in unnötigem Maße Feinstäube frei.
Deshalb hat der Gesetzgeber seit März 2010 neue Anforderungen an Feuerstätten für feste Brennstoffe verordnet und diese Anlagen zu dem einer Überprüfung unterworfen.
Denn:
Er möchte den Einsatz moderner, zeitgemäßer Ofentechnik vorantreiben – damit das Heizen mit Holz ein umweltfreundliches Vergnügen bleibt.
Gut zu wissen:
Je jünger Ihr Kachelofen oder Kamin, desto länger kann er ohne Nachrüstung weiterbetrieben werde.
Die Übergangsfristen richten sich nach dem Zeitpunkt der Typenprüfung.
Zeitpunkt der Typenprüfung (Iaut Typenschild) |
Zeitpunkt der Nachrüstung bzw. Außerbetriebnahme |
01.01.1975 - 31.12.1984
01.01.1985 - 31.12.1994
01.01.1995 - 21.03.2010 |
31.12.2017
31.12.2020
31.12.2024 |
Der Austausch veralteter Anlagen zahlt sich aus
Moderne Heizeinsätze sorgen für effiziente Verbrennung und minimale Emissionen und verbrauchen deshalb weniger Brennstoff. Dadurch ist eine Modernisierung auch durchaus wirtschaftlich interessant.